Die Antwort hängt vom zu versteuernden Einkommen ab, die der Spendenrechner gibt.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. schreibt dazu:
Ja, Sie können. Das ist zumindest die Meinung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein. In der "Kurzinfo ESt 16/2013" vom 6. Juni 2013 erläutern die Beamten, was Sie als Spender beachten müssen: Bei Spenden unter 200 Euro, die über Paypal abgewickelt werden, benötigen Sie einen Kontoauszug des Paypal-Kontos. Achten Sie darauf, dass auf dem Kontoauszug der Kontoinhaber und dessen E-Mail-Adresse klar ersichtlich sind. Bei Paypal-Zahlungen gilt die E-Mail-Adresse – alternativ zur Kontonummer – als Identifizierungsmerkmal.
Neben dem Kontoauszug müssen Sie Ihrer Steuererklärung auch einen Ausdruck über die Transaktionsdetails beilegen. Diesen Ausdruck senden wir auf Wunsch zu. Vergleichen können Sie diesen Ausdruck mit dem vorgedruckten Überweisungsträger bei einer klassischen Spende.